Willensvollstreckungsmandate

Ein Willensvollstreckungsmandat kann durch eine letztwillige Verfügung in Form einer Klausel im Testament oder im Erbvertrag verteilt werden. Hierfür können juristische oder natürliche Personen eingesetzt werden, welche Sie mit der Teilung Ihres Erbes beauftragen möchten.

Gerne übernehmen wir für Sie das Willensvollstreckungsmandat, wenn dies Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht.