Restrukturierungen

Passen Ihre derzeitigen Unternehmensstrukturen nicht mehr mit Ihren gewachsenen Bedürfnissen und den veränderten Marktverhältnissen zusammen, beraten wir Sie gerne in der Restrukturierung ihrer Firma. Der Prozess einer solchen Veränderung beinhaltet eine komplexe Wechselwirkung zwischen den einzelnen Share- und Stakeholdern. Dank dem verabschiedeten Fusionsgesetz, welches seit dem 1. Juli 2004 in Kraft ist, können Umstrukturierungen in Form einer Fusion, Spaltung, Umwandlung oder Vermögensübertragung rechtlich gesehen flexibel und unkompliziert durchgeführt werden.

Gerne helfen wir Ihnen bei der vertraglichen und steuertechnischen Planung und Umsetzung und zeigen Ihnen die Auswirkungen einer jeweiligen Transaktion in Bezug auf den Gesellschafter-, Gläubiger- und Arbeitnehmerschutz auf.