Erbteilungen / Erbvorbezüge / Schenkungen

Liebste sind verstorben. Eine Erbschaft ist vorhanden. Die Aufteilung können oder wollen Sie nicht selber vornehmen. Wir helfen Ihnen gerne beim Erstellen eines Teilungsvorschlages und rechnen mit den Behörden ab.

Beabsichtigen Sie, einen Teil Ihrer Vermögenswerte in Form eines Erbvorbezuges oder einer Schenkung auf Ihre Liebsten zu übertragen, sind insbesondere die damit allfällig anfallenden Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die erbrechtlichen Bedingungen zu berücksichtigen. Mit einer optimalen Planung können wir Ihnen helfen die Auswirkungen in Bezug auf allfällige Ausgleichungen und Steuerfolgen zu berücksichtigen.