Grundstückgewinnsteuern

Beabsichtigen Sie, Ihr Einfamilienhaus, Ihre Eigentumswohnung, Ihr Renditeobjekt oder das geliebte Feriendomizil zu veräussern, müssen die allfälligen Folgen in Bezug auf die Grundstückgewinnsteuer beachtet werden.

Ein besonderes Augenmerk gilt es der Haltedauer und den jeweiligen Preisfestsetzungen, den Investitionskosten sowie dem Erwerber zu geben.

Des Weiteren gilt es zu beachten, dass der Bund keine Grundstückgewinnsteuern erhebt und das schweizerische Steuerrecht das dualistische und das monistische System kennt.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Planung oder Abrechnung Ihrer Grundstückgewinnsteuer helfen wir Ihnen gerne.